Fahrtenbuch — Überblick
Das Fahrtenbuch ist die gesetzlich vorgeschriebene Aufzeichnung der Fahrten mit Firmenwagen. In Deutschland ersetzt es bei korrekter Führung die Ein-Prozent-Regelung gegenüber dem Finanzamt.
Wer braucht es?
- Fahrer von Firmenwagen — jede Fahrt wird einzeln erfasst.
- Geschäftsführung — kontrolliert die Vollständigkeit und exportiert für den Steuerberater.
- Buchhaltung — bekommt am Jahresende den Export.
Anforderungen ans Fahrtenbuch
Das Finanzamt akzeptiert ein elektronisches Fahrtenbuch nur, wenn es:
- lückenlos ist (jede Fahrt eingetragen),
- zeitnah geführt wird (in der Regel: spätestens binnen 7 Tagen),
- nachträglich nicht änderbar ist (Änderungen müssen mit Zeitstempel dokumentiert werden).
Agenda erfüllt alle drei Anforderungen — Einträge können nach Abschluss nur über eine Korrektur-Buchung mit Begründung geändert werden.
Felder pro Eintrag
- Datum & Uhrzeit — Beginn und Ende der Fahrt.
- Startadresse und Zieladresse — Pflicht.
- Kilometerstand am Anfang und am Ende.
- Zweck — geschäftlich, privat, Arbeitsweg.
- Kunde / Auftrag — bei geschäftlichen Fahrten oft hinterlegt.
- Anmerkung — optional.