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Fahrtenbuch — Überblick

Das Fahrtenbuch ist die gesetzlich vorgeschriebene Aufzeichnung der Fahrten mit Firmenwagen. In Deutschland ersetzt es bei korrekter Führung die Ein-Prozent-Regelung gegenüber dem Finanzamt.

Wer braucht es?

  • Fahrer von Firmenwagen — jede Fahrt wird einzeln erfasst.
  • Geschäftsführung — kontrolliert die Vollständigkeit und exportiert für den Steuerberater.
  • Buchhaltung — bekommt am Jahresende den Export.

Anforderungen ans Fahrtenbuch

Das Finanzamt akzeptiert ein elektronisches Fahrtenbuch nur, wenn es:

  • lückenlos ist (jede Fahrt eingetragen),
  • zeitnah geführt wird (in der Regel: spätestens binnen 7 Tagen),
  • nachträglich nicht änderbar ist (Änderungen müssen mit Zeitstempel dokumentiert werden).

Agenda erfüllt alle drei Anforderungen — Einträge können nach Abschluss nur über eine Korrektur-Buchung mit Begründung geändert werden.

Felder pro Eintrag

  • Datum & Uhrzeit — Beginn und Ende der Fahrt.
  • Startadresse und Zieladresse — Pflicht.
  • Kilometerstand am Anfang und am Ende.
  • Zweck — geschäftlich, privat, Arbeitsweg.
  • Kunde / Auftrag — bei geschäftlichen Fahrten oft hinterlegt.
  • Anmerkung — optional.

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